Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Ergotherapie, Kostenübernahme und unserem Behandlungsangebot.

Kostenübernahme & Versicherung

Ja, die Kosten für Ergotherapie werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Wichtig: Sie benötigen eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt (Hausarzt, Neurologe, Orthopäde, Psychiater oder anderen Fachärzten).

Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie lediglich eine Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten plus 10€ Rezeptgebühr - maximal jedoch 10€ pro Verordnung.

Selbstzahler-Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker:

  • Einzelbehandlung (45-60 Min.): 65-80€
  • Hausbesuch: zzgl. 15-25€ Anfahrtskosten
  • Beratungsgespräch: 50€

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot je nach Behandlungsumfang.

Ja, eine Befreiung ist möglich bei:

  • Erreichen der jährlichen Belastungsgrenze (2% bzw. 1% des Bruttoeinkommens)
  • Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
  • Befreiungsbescheid Ihrer Krankenkasse

Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung.

Behandlungsgebiete & Einzugsgebiet

Ich biete Hausbesuche in einem Umkreis von etwa 25 km um Bolheim an, einschließlich:

  • Bolheim (Hauptstandort)
  • Heidenheim an der Brenz
  • Herbrechtingen
  • Giengen an der Brenz
  • Steinheim am Albuch
  • Dischingen
Tipp: Bei Unsicherheit rufen Sie gerne an - gemeinsam finden wir eine Lösung!

Ja, ich behandle auch in:

  • Pflegeheimen und Seniorenresidenzen
  • Betreuten Wohnanlagen
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Rehabilitationskliniken (nach Absprache)

Die Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung und wird von der Krankenkasse übernommen.

Behandlungsablauf & Termine

In der Regel können wir Ihnen binnen 1-2 Wochen einen Ersttermin anbieten. Bei dringenden Fällen oder akuten Verschlechterungen bemühen wir uns um schnellere Termine.

Hausbesuche: Termine werden bevorzugt behandelt, da diese meist bei eingeschränkter Mobilität nötig sind.

Die Behandlungsdauer hängt von der Verordnung ab:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung: 45-60 Minuten
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung: 45-60 Minuten
  • Psychisch-funktionelle Behandlung: 60 Minuten
  • Hirnleistungstraining: 30-45 Minuten

Bei Hausbesuchen sollten Sie zusätzlich 15-30 Minuten für Vor- und Nachbesprechung einplanen.

Der Ersttermin umfasst:

  • Ausführliches Anamnesegespräch (15-20 Min.)
  • Befunderhebung und Tests
  • Zielsetzung gemeinsam mit Ihnen
  • Behandlungsplan erstellen
  • Erste therapeutische Maßnahmen

Bringen Sie bitte Ihre Verordnung, Versichertenkarte und ggf. relevante Vorbefunde mit.

Allgemeine Fragen

Ergotherapie hilft Menschen jeden Alters bei:

  • Neurologischen Erkrankungen (Schlaganfall, MS, Parkinson)
  • Orthopädischen Problemen (nach Unfällen, Operationen)
  • Psychiatrischen Erkrankungen (Depression, Demenz)
  • Entwicklungsstörungen bei Kindern
  • Altersbedingten Einschränkungen

Die Anzahl der Behandlungen ist sehr individuell und hängt ab von:

  • Art und Schwere der Erkrankung
  • Individuellen Zielen
  • Mitarbeit des Patienten
  • Häuslicher Situation

Typischerweise umfasst eine Verordnung 10-20 Behandlungseinheiten. Bei Bedarf kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen.

Ja, gerne! Angehörige sind in der Ergotherapie herzlich willkommen, besonders bei:

  • Behandlung von Kindern
  • Patienten mit Demenz oder geistigen Einschränkungen
  • Erlernen von Hilfsmitteln und Techniken
  • Beratung zur häuslichen Umgebung

Die Einbeziehung der Familie ist oft ein wichtiger Baustein für den Therapieerfolg.

Ihre Frage war nicht dabei?

Kein Problem! Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine Nachricht. Ich berate Sie gerne persönlich und beantworte alle Ihre Fragen zur Ergotherapie.